Genehmigung von Wanderschafherden
Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Amtstierärztliches Zeugnis des Heimatkreises
- Bestandsregister
- Begleitpapiere
- Viehverkehrsverordnung