Genehmigung von Wanderschafherden

Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Amtstierärztliches Zeugnis des Heimatkreises
  • Bestandsregister
  • Begleitpapiere
  • Viehverkehrsverordnung

Tierärztin Ulrike Nisch

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1629

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