Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung.
Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, des Ortes der Sammelstelle rechtzeitig einzureichen.
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- polizeiliches Führungszeugnis
- Sachkundenachweise (Transportunternehmen)
- fachliche Qualifikation
- Viehverkehrsverordnung
- EG Nr. 1/2005
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Dr. Andrea Münnich
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
03334 214 1623
Tierärztin Ulrike Nisch
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
03334 214 1629