Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
"Aktuelle Verkaufsfälle"
Entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.01.2017 werden auf der Internet-seite des Landkreises Barnim die folgenden Angaben zu grundstücksrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht, wenn eine erste Vorprüfung ergab, dass der Käufer von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt bzw. Nichtforstwirt sein könnte.
Landwirte können ihr Erwerbsinteresse erklären, wenn sie die kaufgegenständlichen Flächen zur Eigenbewirtschaftung benötigen und am Erwerb durch Ausübung des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts nach Reichssiedlungsgesetz (RSG) interessiert sind.
Die Bekundung eines ernsthaften Interesses ist an die Kreisverwaltung Barnim, Sachgebiet Landwirtschaft, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde zu senden oder kann auch an folgende E-Mail-Adresse: landwirtschaftsbehoerde@kvbarnim.de gerichtet werden.
Erst nach Prüfung der Landwirtseigenschaft des Interessenten werden die weiteren Angaben (Flurstück und Kaufpreis) mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf den Flächenerwerb besteht.
Aktuell liegen für folgende Flächen genehmigungspflichtige Kaufverträge vor:
Eingangsdatum |
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Bekundung Erwerbsinteresse |
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Gemarkung: | |||
Flur: | |||
Gesamtgröße des Kaufgegenstandes: |
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Ackerland: |
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Grünland: |
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Wald: |
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Sonstiges: |
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Pachtstatus: |
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- Kaufvertrag
- Grundstücksverkehrsgesetz
- Reichssiedlungsgesetz