Förderung von Selbsthilfegruppen
Der Landkreis Barnim fördert Selbsthilfegruppen auf Antrag. Grundlage für die Höhe der Förderung ist die Mitgliederzahl. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1000 €.
Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich im Landkreis Barnim
Antrag
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im
Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.