Förderung von Selbsthilfegruppen

Der Landkreis Barnim fördert Selbsthilfegruppen auf Antrag. Grundlage für die Höhe der Förderung ist die Mitgliederzahl. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1000 €.

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich im Landkreis Barnim

Antrag

Antrag für die Förderung

Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im

Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde

eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.

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