Förderung von Projekten im Rahmen der IWES
Förderung von Projekten im Rahmen der IWES
Der Landkreis Barnim fördert gemeindeübergreifende Projekte mit regionaler Ausstrahlung und Schaffung von Struktureffekten, die sich den Handlungsfeldern der Integrierten Wirtschaftsentwicklungsstrategie (IWES) zuordnen lassen. Handlungsfelder der IWES sind:
- Region mit moderner Industrie und unternehmensbezogenen, wissensbasierten Dienstleistungen,
- Multifunktionale Landwirtschaft – nachwachsende Rohstoffe – erneuerbare Energien,
- Wohn-, Familien- und Freizeitregion,
- Gesundheitsregion,
- Tourismus und
- Bildungs- und Wissensregion.
Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Projekten der
- Wassertourismus Initiative Nordbrandenburg (WIN),
- Nullemissionsstrategie des Landkreises Barnim gemäß Kreistagsbeschluss vom 23.04.2008,
- Umsetzung und Erhaltung des Radwegenetzes aus der Vier-Wege-Netz-Konzeption des Landkreises.
Wer kann gefördert werden?
- Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Barnim
- sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Zweckverbände) im Landkreis Barnim
- Ein eingetragener Verein kann Zuwendungsempfänger sein, soweit der Vereinszweck den Handlungsfeldern der IWES entspricht.
Wie ist das Antragverfahren?
Ein formgebundener Antrag und der dazugehörige Finanzplan sind vor Projektbeginn schriftlich beim Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau, Kataster und Vermessung des Landkreis Barnim einzureichen.
Die Antragstellung hat spätestens bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres im Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau, Kataster und Vermessung des Landkreises zu erfolgen soweit Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden.
Für das Jahr 2019 wurden keine Mittel im Haushalt des Landkreises Barnim eingestellt.
Näheres ist der Richtlinie zu entnehmen.
- Antrag
- Finanzplan