Flurstücksdatenrückverfolgung (bis 1933)
Wenn es um den Eigentümerwechsel eines Grundstückes geht, wird eine Bescheinigung über die Alteigentümer verlangt.
Die sogenannte Flurstücksdatenrückverfolgung können wir offiziell bis zum Jahr 1933 vornehmen.
Aber auch weiter zurückreichende Recherchen bis zum Jahr 1865 sind möglich.
Wertvolle Grundlage bildet hierfür unser umfangreiches historisches Archivmaterial.
Angaben zum Eigentümer werden nur weitergegeben an den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht.