EU-Dienstleistungsrichtlinie
Das Europaparlament hat die EU-Dienstleistungsrichtlinie am 15.11.2006 verabschiedet. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat die vom Parlament verabschiedete Richtlinie am 11.12.2006 gebilligt. Sie wurde am 27.12.2006 im "EU-Amtsblatt" veröffentlicht und ist von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen.
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, bürokratische Schranken für Dienstleister abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen.
Zur Umsetzung dieser Ziele wurde in der Kreisverwaltung Barnim ein Interner Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet. Der Interne Einheitliche Ansprechpartner fungiert u.a. als Berater, Lotse und Vermittler sowie Verfahrenskoordinator zwischen den zuständigen Fachämtern der Kreisverwaltung und dem Dienstleister bzw. Antragsteller sowie dem Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Brandenburg.
Links:
Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg
Zuständigkeitsfinder für das Land Brandenburg