Erlaubnis zur Veränderung eines Bodendenkmals

Veränderungen an Bodendenkmalen sind erlaubnispflichtig. Der Erlaubnis bedarf, wer die bisherige Bodennutzung von Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie Bodendenkmale bergen verändern will. Veränderungen sind insbesondere das Verlegen von Leitungen, Schachtarbeiten für Gruben und Fundamente u. ä..

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist an die untere Denkmalschutzbehörde zu richten.

Bedarf die Veränderung einer Baugenehmigung, so entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren auch über die denkmalrechtliche Zulässigkeit. Ein gesonderter Antrag an die Denkmalschutzbehörde ist dann nicht erforderlich.

Die Erlaubnis für Grabungen auf/in Bodendenkmalen muss häufig mit der Auflage zur archäologischen Begleitung der Grabung verbunden werden.

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis digital beantragen:

Denkmalrechtliche Erlaubnis

  • Gebühren werden gegenwärtig nicht erhoben.

Katrin Blohmer

03334 214 1385

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