Erdwärme / Geothermie / Wärmepumpen
Die Errichtung und die Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist anzeige- beziehungsweise erlaubnispflichtig. Eine Anzeigepflicht ist für den Erdaufschluss grundsätzlich erforderlich. Ob das Vorhaben einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist von der Art der Anlage und deren Leistung abhängig.
Die Antragsunterlagen sind bei der unteren Wasserbehörde spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Das durchführende Bohrunternehmen muss die Zertifizierung nach dem Regelwerk DVGW W 120 nachweisen.
Eine erste grobe Einschätzung, ob Ihr Standort für Geothermie geeignet ist, können Sie über das Geothermieportal erhalten.
Diese Informationen ersetzen jedoch keine Fachplanung. Besonders sei an dieser Stelle auf das Vorhandensein von Wasserschutzgebieten verwiesen, woraus sich für die Nutzung von Geothermie auch Restriktionen ergeben.
Ihr Ansprechpartner:
Hr. Illig
03334 214-1583
wasserbehoerde@kvbarnim.de
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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
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Antrag für eine Wärmepumpe mit Entnahme- und Schluckbrunnen
- Antrag für einen Response-Test (Wärmepumpe)
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Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren (Flächenkollektoren, Spiralkollektoren, Erdkörbe usw.)