Denkmalförderung

Der Landkreis Barnim unterstützt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte bei der Erhaltung und Sanierung  ihrer Denkmale.

Gefördert werden Maßnahmen an in die Denkmalliste des Landkreises eingetragenen Denkmalen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 4 BbgDSchG, also an

  • Baudenkmalen, technischen Denkmalen, Gartendenkmalen,
  • zu Denkmalbereichen gehörenden baulichen Anlagen,
  • beweglichen Denkmalen oder
  • Bodendenkmalen.

Vorrangig unterstützt werden Baumaßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung zum Zwecke einer denkmalgerechten Nutzung erforderlich sind, einschl. Dacheindeckungen bzw. -reparaturen, Fenster- und Türerneuerungen bzw. deren Aufarbeitung, Sanierung von Holzkonstruktionen und denkmalpflegerisch bedeutsamem Inventar, restauratorische Leistungen.

Weiterhin werden unterstützt:Erstellung von Bestandsunterlagen, Schadensuntersuchungen (Gutachten), restauratorische Untersuchungen, archäologische Maßnahmen, Nutzungs- und Finanzierungskonzepte und andere vorbereitende Planungsleistungen, Maßnahmen der denkmalbezogenen Öffentlichkeitsarbeit.

Anträge für das Folgejahr müssen spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres vorliegen.

Anja Wallmann

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1387

zurück