Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG) ist die Übermittlung personenbezogener Daten besonders geschützt. Der Bezug personenbezogener Daten berechtigt ausschließlich zur Verwendung zum angegebenen Zweck.

Angaben zum Eigentümer eines Grundstückes werden daher nur weitergegeben an den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes selbst sowie an Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht.

Haben Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte über Flurstückseigentümer beantragt und müssen Ihr berechtigtes Interesse zum Erhalt dieser Informationen glaubhaft machen, nutzen Sie bitte unten stehendes Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck. Legen Sie das berechtigte Interesse ausführlich dar.

Senden Sie Ihre Ausführungen und die entsprechenden Nachweise an:

Landkreis Barnim
Katasterbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde

oder per Email an: katasterauskunft@kvbarnim.de

Nach eingehender positiver Prüfung Ihrer Angaben werden Ihnen die Informationen entsprechend mitgeteilt.

  • Antrag (auch formlos möglich) auf Eigentümerauskunft
  • vollständig ausgefülltes Formular  zum Nachweis des berechtigten Interesses

Simone Rutte

03334 214 1902

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