Bewohnerparkausweise / Parkerleichterungen
Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für die Stadt Bernau bei Berlin oder einen Schwerbehindertenparkausweis für den Landkreis Barnim beantragen wollen, können Sie gern Ihre Antragsunterlagen zu den Sprechzeiten in unserer Behörde abgeben oder uns auf dem Postweg zukommen lassen.
Sind Sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eberswalde wohnhaft, wenden Sie sich bitte bezüglich der Erteilung von Bewohnerparkausweisen und Schwerbehindertenparkausweisen an:
Stadtverwaltung Eberswalde
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Internet: www.eberswalde.de
Tel. 03334 640-0
Gebühren für Bewohnerparkausweise
Die Gebühren für Bewohnerparkausweise werden anteilig berechnet. In den ersten 12 Monaten kostet der Bewohnerparkausweis 2,00 € je Monat, ab dem 13. Monat werden 1,50 € je Monat fällig.
In jedem Fall wird jedoch die gesetzliche Mindestgebühr von 10,20 EUR erhoben.
Die Zahlung der festgesetzten Gebühren kann vor Ort bei Antragstellung erfolgen oder wird nach Zusenden des Parkausweises anhand des Gebührenbescheides überwiesen.
Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Pass und aktuelle Meldebescheinigung
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sollten Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sein: Nutzungserklärung des Fahrzeughalter
Zur Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises
- Kopie eines gültigen Schwerbehindertenausweises
- Erfolgt die Antragstellung in Vertretung, ist eine Vollmacht, eine Kopie des Betreuerausweises oder die Bestellung vom Amtsgericht beizulegen.
- Bescheinigung des Landesamtes für Soziales und Versorgung Frankfurt / Oder
- ggf. Lichtbild