Beurkundungen / Auskunft Sorgeregister
Im Jugendamt können folgende Erklärungen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, beurkundet werden - auch bereits vor der Geburt des Kindes/der Kinder:
- Vaterschaftsanerkennungen und dazugehörige Zustimmungserklärungen
- gemeinsame elterliche Sorge
- Unterhaltsverpflichtungen
Für die Beurkundung fallen Gebühren an.
Termine und Auskünfte erhalten Sie unter:
Tel: 03334 214 -1210
Fax 03334 214 -2210
E-Mail: sorgeregister@kvbarnim.de / beurkundungen@kvbarnim.de
Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Für die Vaterschaftsanerkennung
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)
Für die gemeinsame Sorgerechtserklärung
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
- ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)
Für Unterhaltstitel
- Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
- eine Berechnung eines Jugendamtes oder des Anwaltes des Unterhaltsberechtigten
- evtl. vorhandene Unterhaltstitel
- ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen, welches unter Berücksichtigung des zu zahlenden Unterhaltes weniger als 1.160 Euro pro Monat beträgt)
Zur Erteilung einer Auskunft aus dem Sorgeregister werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
- die aktuelle Anschrift der Kindesmutter