Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile
Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht.
Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die:
SecAnim GmbH
NL Bresinchen
Neuzeller Str. 29
03172 Guben
Tel.: 03561 6846-0
Fax: 03561 3947
Internet: http://www.saria.de/
Alle Tierhalter haben die Pflicht tote Tiere dort anzuzeigen und unverzüglich entsorgen zu lassen.
Heimtiere (z. B. Hund, Katze) können nach Rücksprache mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, unter bestimmten Voraussetzungen (eigenes Grundstück, mind. 50 cm tiefes Vergraben), eigenständig bestattet werden.
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz