Benutzung von Sportstätten
Der Landkreis Barnim ist Träger diverser Sportstätten, welche außerhalb des Schulbetriebes durch Vereine, Privatpersonen etc. gegen Gebühr genutzt werden können. In der nachfolgenden Übersicht sind die Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim zusammengefasst dargestellt. Um die Nutzung einer Sportstätte zu beantragen, benötigt man ein Antragsformular. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die jeweilige Einrichtung zu senden. An der Einrichtung wird die Platzkapazität geprüft. Bei vorhandenen Kapazitäten befürwortet der Schulleiter den o.g. Antrag. Der Bescheid für die Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnimin wird dann im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt erstellt.
Der ausgefüllte Antrag zur Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim muss min. 4-5 Wochen vor tatsächlicher Nutzung im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt vorliegen.
Sportstätte | Anschrift | |
Paulus-Praetorius-Gymnasium | Oranienburger Straße 1 16321 Bernau bei Berlin | Dreifeldhalle |
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium | Werner-Seelenbinder-Straße 3 16225 Eberswalde | Dreifeldhalle |
BarnimWissensZentrum | Hans-Wittwer-Straße 20 16321 Bernau bei Berlin | Dreifeldhalle Sportplatz |
Gymnasium Finow | Fritz-Weineck-Str. 36 16227 Eberswalde | Zweifeldhalle Sportplatz |
Oberstufenzentrum II Barnim | Humboldtstraße 40 16225 Eberswalde | Einfeldhalle (2x) |
Schule im Nibelungenviertel | Schönfelder Weg 40 16321 Bernau bei Berlin | Einfeldhalle |
Nordend-Schule | Lärchenweg 8 16225 Eberswalde | Einfeldhalle |
Gymnasium Wandlitz | Prenzlauer Ch. 130 16348 Wandlitz | Gymnastikhalle |
Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule | Fr.-Engels-Str. 3/4 | Gymnastikhalle (2x) |
Für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim, außerhalb des Schulbetriebes, werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim i.V.m. der 1. und 2. Änderungssatzung zu dieser Satzung erhoben. Die Gebühren werden entsprechend der nachfolgend benannten Nutzergruppen festgesetzt.
a) | gemeinnützige Sportvereine aus dem Landkreis Barnim |
b) | nicht gemeinnützig anerkannte Nutzer und auswärtige Sportvereine |
c) | gemeinnützige Sportvereine im Nachwuchsbereich bis 18 Jahren für den Übungs- und Wettkampfbetrieb |
1. Sporthallen - Benutzungsgebühren pro angefangener Stunde
Beschreibung | Gebühren in EURO nach Nutzergruppe | |||
a) | b) | c) | ||
Dreifeldhalle (alle Felder)einschließlich der Benutzung von Umkleideräumen, Toiletten, Waschräumen und Fluren | 15,00 | 37,00 | 0,00 | |
Zweifeldhalle (alle Felder) einschließlich der Benutzung von Umkleideräumen, Toiletten, Waschräumen und Fluren | 10,00 | 26,00 | 0,00 | |
Einfeldhalle einschließlich der Benutzung von Umkleideräumen, Toiletten, Waschräumen und Fluren | 5,00 | 15,00 | 0,00 | |
Sportfeld | 5,00 | 13,00 | 0,00 | |
Gymnastikhalle einschließlich der Benutzung von Umkleideräumen, Toiletten, Waschräumen und Fluren | 4,00 | 5,00 | 0,00 | |
Mehrzweckraumes ohne Küchennutzung einschließlich der Benutzung von Toiletten und Fluren | 5,00 | 10,00 | 0,00 | |
Küchennutzung | 2,00 | 2,00 | 0,00 | |
Umkleideraum ohne Sportfeld einschließlich der Benutzung von Toiletten, Waschräumen und Fluren | 2,00 | 3,00 | 0,00 |
2. Sportflächen im Außenbereich - Benutzungsgebühren pro angefangener Stunde
Beschreibung | Gebühren in EURO nach Nutzergruppen | |||||||||||
a) | b) | c) | ||||||||||
Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage, Hochsprunganlage, Laufbahn usw. ohne Umkleideraum | 2,00 | 3,00 | 0,00 | |||||||||
Sportfeld ohne Umkleideraum | 5,00 | 5,00 | 0,00 | |||||||||
kompletter Sportplatz ohne Umkleideraum | 10,00 | 15,00 | 0,00 |
Gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim kann in Ausnahmefällen Gebührenfreiheit eingeräumt werden, wenn dies im besonderen Interesse des Trägers der Sportstätte selbst liegt bzw. wenn seitens des Antragstellers hierfür außergewöhnliche Gründe, die ausschließlichen Interesse der Allgemeinheit liegen, geltend gemacht werden können.
- Satzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim
- 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim
- Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim
- 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim
- 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim