Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen
Um einen Raum in einer o.g. Schule zu beantragen, benötigt man ein Antragsformular. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die jeweilige Einrichtung zu senden. An der jeweiligen Einrichtung wird die Platzkapazität geprüft. Bei vorhandenen Kapazitäten befürwortet der Schulleiter den o.g. Antrag. Der Bescheid für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim wird dann im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt erstellt. Der ausgefüllte Antrag zur Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Barnim muss min. 4-5 Wochen vor tatsächlicher Nutzung im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt vorliegen.
Der Landkreis Barnim ist Träger mehrerer Schulen, welche außerhalb des Schulbetriebes durch Vereine, Privatpersonen, Firmen etc. gegen Gebühr genutzt werden können. In der nachfolgenden Übersicht sind die Schulstandorte in Trägerschaft des Landkreises Barnim mit der jeweiligen Anschrift zusammengefasst dargestellt.
Einrichtung | Anschrift |
Paulus-Praetorius-Gymnasium | Lohmühlenstraße 26 |
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium | Werner-Seelenbinder-Straße 3 |
Gymnasium Finow | Fritz-Weineck-Straße 36 |
Gymnasium Wandlitz | Prenzlauer Chaussee 130 |
Barnim-Gymnasium | Hans-Wittwer-Straße 20 |
Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule | Friedrich-Engels-Straße 3/4 16225 Eberswalde |
Karl-Sellheim-Schule | Wildparkstraße 1 |
Schule im Nibelungenviertel | Schönfelder Weg 40 |
Johanna-Schule | Mühlenstraße 19 |
Nordend-Schule | Lärchenweg 8 |
Märkische Schule | Rheinsberger Straße 36 |
Robinsonschule | Mendelssohnstraße 4 |
Oberstufenzentrum I Barnim | Hans-Wittwer-Straße 7 |
Oberstufenzentrum II Barnim | Humboldtstraße 40 |
Oberstufenzentrum II Barnim | Fritz-Weineck-Str. 36 |
Für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim (ausgenommen Sportstätten) außerhalb des Schulbetriebes werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim i.V.m. der 1. Änderung zu dieser Satzung erhoben.
Benutzungsgebühr je angefangene Stunde
Klassenraum und sonstige Räume | 10,00 € |
Aulen, Pausenhallen, Säle und | 32,00 € |
Nutzung Technik | 10,00 € |
Nutzung Technik (BWZ) | 15,00 € |
Fachunterrichtsraum / Werkstätten | 20,00 € |
Gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim kann in Ausnahmefällen Gebührenfreiheit eingeräumt werden, wenn dies im besonderen Interesse des Trägers der Einrichtung selbst liegt bzw. wenn seitens des Antragstellers hierfür außergewöhnliche Gründe, die ausschließlichen Interesse der Allgemeinheit liegen, geltend gemacht werden können.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
Die Antragsformulare sind erhältlich: - als PDF-Datei zum Herunterladen oder
- an den Schulen im Landkreis Barnim oder
- beim Landkreis Barnim, Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt.
Für eventuelle Rückfragen unbedingt eine Telefonnummer auf dem Antragsformular vermerken.
- Satzung über die Benutzung von Räumlichkeiten an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim (ausgenommen Sportstätten)
- Gebührensatzung für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim vom 29.11.2001
- 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim vom 26.05.2004