Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen

Um einen Raum in einer o.g. Schule zu beantragen, benötigt man ein Antragsformular. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die jeweilige Einrichtung zu senden. An der jeweiligen Einrichtung wird die Platzkapazität geprüft. Bei vorhandenen Kapazitäten befürwortet der Schulleiter den o.g. Antrag. Der Bescheid für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim wird dann im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt erstellt. Der ausgefüllte Antrag zur Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Barnim muss min. 4-5 Wochen vor tatsächlicher Nutzung im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt vorliegen.

Der Landkreis Barnim ist Träger mehrerer Schulen, welche außerhalb des Schulbetriebes durch Vereine, Privatpersonen, Firmen etc. gegen Gebühr genutzt werden können. In der nachfolgenden Übersicht sind die Schulstandorte in Trägerschaft des Landkreises Barnim mit der jeweiligen Anschrift zusammengefasst dargestellt. 

Einrichtung

Anschrift

Paulus-Praetorius-Gymnasium

Lohmühlenstraße 26
16321 Bernau bei Berlin

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

Werner-Seelenbinder-Straße 3
16225 Eberswalde

Gymnasium Finow

Fritz-Weineck-Straße 36
16227 Eberswalde

Gymnasium Wandlitz

Prenzlauer Chaussee 130
16348 Wandlitz

Barnim-Gymnasium

Hans-Wittwer-Straße 20
16321 Bernau bei Berlin

Johann-Wolfgang-von-Goethe-SchuleFriedrich-Engels-Straße 3/4
16225 Eberswalde

Karl-Sellheim-Schule

Wildparkstraße 1
16225 Eberswalde

Schule im Nibelungenviertel

Schönfelder Weg 40
16321 Bernau bei Berlin

Johanna-Schule

Mühlenstraße 19
16321 Bernau bei Berlin

Nordend-Schule

Lärchenweg 8
16225 Eberswalde

Märkische Schule

Rheinsberger Straße 36
16227 Eberswalde

Robinsonschule

Mendelssohnstraße 4
16321 Bernau bei Berlin

Oberstufenzentrum I Barnim
Abteilung 1, 2 und 3

Hans-Wittwer-Straße 7
16321 Bernau bei Berlin

Oberstufenzentrum II Barnim
Abteilung 1, 2 und 3

Humboldtstraße 40
16225 Eberswalde

Oberstufenzentrum II Barnim
Abteilung 4 (berufliches Gymnasium)

Fritz-Weineck-Str. 36
16227 Eberswalde

Für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim (ausgenommen Sportstätten) außerhalb des Schulbetriebes werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim i.V.m. der 1. Änderung zu dieser Satzung erhoben.

Benutzungsgebühr je angefangene Stunde 

Klassenraum und sonstige Räume

10,00 €

Aulen, Pausenhallen, Säle und
vergleichbare Räumlichkeiten

32,00 €

Nutzung Technik
(Bühnen-, Licht-, Beschallungstechnik)

10,00 €

Nutzung Technik (BWZ)
(Bühnen-, Licht-, Beschallungstechnik)

15,00 €

Fachunterrichtsraum / Werkstätten
mit fest installierter Technik

20,00 €

Gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Benutzung von Räumlichkeiten in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim kann in Ausnahmefällen Gebührenfreiheit eingeräumt werden, wenn dies im besonderen Interesse des Trägers der Einrichtung selbst liegt bzw. wenn seitens des Antragstellers hierfür außergewöhnliche Gründe, die ausschließlichen Interesse der Allgemeinheit liegen, geltend gemacht werden können.

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
    Die Antragsformulare sind erhältlich:
    • als PDF-Datei zum Herunterladen oder  
    • an den Schulen im Landkreis Barnim oder
    • beim Landkreis Barnim, Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt.

Für eventuelle Rückfragen unbedingt eine Telefonnummer auf dem Antragsformular vermerken.

Maria Leipold

03334 214 1269

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