Beglaubigung von Vereinigungsanträgen

Wir beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzung für die Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch (ggf. in Verbindung mit Verschmelzung) und beglaubigen die an das Grundbuchamt gestellten Vereinigungsanträge. Die Beglaubigung setzt persönliches Erscheinen aller beteiligten Grundstückseigentümer voraus! Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne telefonisch!

  • persönliches Erscheinen aller beteiligten Grundstückseigentümer mit Personalausweis
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