Beantragung von Mitteln im Rahmen des Schülerhaushaltes
Beschreibung
Der Landkreis Barnim gewährt Zuwendungen zu Projekten von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen (ab Kl.5) und weiterführenden Schulen im Landkreis Barnim nach Maßgabe dieser Richtlinie in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 11.02.2015.
Mit der Förderung soll:
die Realisierung von Ideen der Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung des Schulalltags unterstützt,
- eine bessere Identifikation mit der Schule erreicht und
- das eigenverantwortliche Planen und Abrechnen von öffentlichen Mitteln befördert
werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Grundschulen und weiterführenden Schulen im Landkreis Barnim vertreten durch die beantragende Klassenlehrerin/den Klassenlehrer sowie die Schulleiterin/den Schulleiter.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Schule reicht für ein Projekt oder mehrere Projekte der Schülerinnen und Schüler einen durch die Schulleitung, die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und die projektverantwortlichen Schülerinnen und Schüler unterzeichneten Antrag ein. Dem Antrag ist eine durch die Schülerinnen und Schüler formulierte Darstellung des Projektes/der Projekte beizufügen.
Die Entscheidung, für welche Projekte der Schülerinnen und Schüler die Förderung beantragt werden soll, trifft der Schülerrat. Die Entscheidung des Schülerrates ist dem Antrag beizufügen.
Die Antragstellung hat spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes/der Projekte beim Landkreis Barnim zu erfolgen.