Bauordnungsrechtliche Anfragen
Bauordnungsrechtliche Auskünfte beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung/Bebauung einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o.ä.) ungeachtet notwendiger Genehmigungen. Sie klären, ob bzw. in welchem Umfang ein geplantes Vorhaben zulässig ist.
Anfragen können formlos oder per E-Mail (bauordnungsamt@kvbarnim.de) gestellt werden. Es erfolgt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern lediglich eine unverbindliche Bewertung zur Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstückes vorbehaltlich anderer fachbehördlicher Entscheidungen.
Eine verbindliche Auskunft zur Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens kann nur durch ein Baugenehmigungsverfahren bzw. eine Bauvoranfrage (Vorbescheid) erreicht werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Barnim.
Entsprechend Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO).
Gemäß Tarifstelle 10.17 der Anlage 1 der BbgBauGebO ist für Beratung in Bauangelegenheiten eine Stunde kostenfrei, ab der zweiten Stunde wird eine Zeitgebühr gemäß § 2 (5) BbgBauGebO in Höhe von 97 Euro je angefangene Stunde erhoben.
- Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück bzw. Ort, PLZ, Straße, Hausnummer)
- Persönliche Angaben des Antragstellers (Vor- und Nachname und Anschrift)
- Beschreibung des geplanten Vorhabens (Angaben zur Art der Nutzung, Angaben zur Größe der Bebauung und Lage auf dem Grundstück)
- Baugesetzbuch - BauGB
- Baunutzungsverordnung - BauNVO
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
- sonstige Satzungen nach BauGB