Bauantrag

Im Baugenehmigungsverfahren wird die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Anlagen geprüft. Dabei werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines konkreten Vorhabens nach Anforderungen des Baugesetzbuches, der Bauordnung und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, soweit sie das Vorhaben betreffen, geprüft.

Die untere Bauaufsichtsbehörde bestätigt den Eingang des Antrages und stellt innerhalb von zwei Wochen die Vollständigkeit fest. Die Antragsunterlagen sind hierbei entsprechend § 3 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung und eventueller besonderer Bauvorlagen entsprechend der Anlage 3 der benannten Verordnung, soweit sie für das Bauvorhaben erforderlich sind, einzureichen. Zur Erstellung dieser Unterlagen ist ein Entwurfsverfasser erforderlich. Ist der Antrag vollständig werden umgehend das gemeindliche Einvernehmen und die betroffenen fachbehördlichen Stellungnahmen eingeholt. Dabei gelten die Beteiligungsfristen von zwei Monaten nach § 36 BauGB für die zuständige Gemeinde und jeweils ein Monat nach § 69 Abs. 4 BbgBO für die Abgabe der Stellungnahme der Fachbehörden. Liegen das gemeindliche Einvernehmen und die Stellungnahmen der Fachbehörden vor ist über den Antrag innerhalb eines Monats zu entscheiden.

Die Baugenehmigung konzentriert alle für das Vorhaben notwendigen Entscheidungen von Fachbehörden, Befreiungs- und Abweichungsentscheidungen und entfaltet eine Feststellwirkung zum beantragten Vorhaben. Soll ein genehmigtes Vorhaben in einem nicht wesentlichen Umfang geändert werden, so müssen die Änderungen in einem erneuten Verfahren geprüft werden. Die Feststellwirkung wird bei Zulässigkeit, durch eine Änderungsgenehmigung wieder hergestellt.

Eine Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von sechs Jahren. Wird innerhalb dieser sechs Jahre mit dem Bau des Vorhabens begonnen, so verlängert sich die Geltungsdauer um ein weiteres Jahr. Das Bauvorhaben muss noch vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung fertig gestellt werden.

Zuständigkeiten

Marion Pippow

Telefon
03334 214-1364

Gemeinde Ahrensfelde
Gemeinde Panketal
Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Werneuchen

Daniela Redepenning

Telefon
03334 214-1865

Gemeinde Wandlitz
Gemeinde Schorfheide
Amt Biesenthal-Barnim
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Amt Joachimsthal

Rayk Schulze

Telefon
03334 214-1368

Sonderbauvorhaben
im Landkreis Barnim

Informationen zum Bauordnungs- und Planungsamt (Öffnungszeiten etc.)

  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
  • Baugebührenordnung (BauGebO)
  • rechtskräftiger Bebauungsplan

Uwe Stegert

Bauordnungs- und Planungsamt

03334 214 1367

zurück