Barnim-Stipendium
Das Barnim-Stipendium ist ein Leistungsstipendium für außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen und wird in zwei Kategorien vergeben. In Kategorie I liegt der Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Das Barnim-Stipendium II legt den Fokus hingegen auf den sprachlich-künstlerisch-musisch-gesellschaftlichen Bereich.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreistages vom 25. September 2013 und 11. März 2020 werden die Barnim-Stipendien I und II nach folgendem Verfahren vergeben:
Die Bewerber sind Schülerinnen und Schüler mit einer Wohnung im Landkreis Barnim, sie besuchen bzw. besuchten eine Schule im Landkreis Barnim oder eine anerkannte Spezialschule außerhalb des Landkreises Barnim. Anerkannt werden die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Gymnasien, den Gymnasialen Oberstufen und den Oberstufenzentren.
Mit dem Bewerbungsbogen sind alle wertungsrelevanten Unterlagen, u.a. eine Kopie des Schuljahresendzeugnisses und Kopien von Teilnahmebescheinigungen mit Platzierung an besuchten Olympiaden des vorangegangenen Schuljahres einzureichen.
Die Entscheidung zur Vergabe wird durch die Abgeordneten des Kreistages getroffen.Zu den Kriterien der Bewertung werden einerseits Unterrichtsleistungen in den relevanten Fächern sowie besondere außerschulische Leistungen zugrunde gelegt.