Ausstellung/ Änderung von Fahrzeugdokumenten

Verlust/ Diebstahl von Fahrzeugdokumenten

Falls Sie Ihre Fahrzeugdokumente verloren haben oder diese durch Diebstahl abhanden gekommen sind, sind Sie verpflichtet, sich Ersatzdokumente ausstellen zu lassen.

Sollte Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II durch Verlust abhanden gekommen sein, ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde unter Vorlage folgender Dokumente notwendig:

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • ggf. noch vorhandenes Fahrzeugdokument
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Bei Diebstahl kann die Bentragung der neuen Fahrzeugdokumente durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen. Einen Diebstahl müssen Sie vorab bei der Polizei anzeigen.Bringen sie zu Antragstellung bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • ggf. Vollmacht und gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Diebstahlanzeige/ Vorgangsnummer der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Fahrzeugdokument
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandengekommen, muss diese zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde im Verkerhsblatt aufgeboten werden. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Dieses Verfahren nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.

Änderung von Fahrzeugdokumenten bei Umzug/ Namensänderung

Änderung von Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Fahrzeugdokumente unverzüglich mitzuteilen.

Adressänderung:

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • ggf. Vollmacht und gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugbrief, wenn dieser vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde

Namensänderung:

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • ggf. Vollmacht und gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

 

Änderung von Fahrzeugdaten in den Fahrzeugdokumenten

Änderung von Fahrzeugdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage folgender Unterlagen mitzuteilen:

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • ggf. Vollmacht und gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Änderungsabnahme nach § 19 StVZO oder Gutachten nach §21 StVZO
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Angaben in dieser geändert werden müssen oder Fahrzeugbrief, wenn dieser vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurde
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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