Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure
Zur Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure ist ein formloser Antrag zu stellen.
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- formloser Antrag
- Berufsausbildung
- Ergänzungslehrgang
- Angaben zum Transporteur
- Verordnung (EG) 1/2005 in Verbindung mit der Tierschutztransportverordnung