Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure

Zur Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure ist ein formloser Antrag zu stellen.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • formloser Antrag
  • Berufsausbildung
  • Ergänzungslehrgang
  • Angaben zum Transporteur
  • Verordnung (EG) 1/2005 in Verbindung mit der Tierschutztransportverordnung

Dr. Andrea Münnich

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1623

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