Ausstellen von Unschädlichkeitszeugnissen
Das Eigentum an einem Teil eines Grundstückes kann vor dem beabsichtigten Grundstücksverkauf frei von Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass diese Belastungen für die Berechtigten unschädlich sind (Unschädlichkeitszeugnis). Einen Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.
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