Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht
Die Straßenverkehrsbehörde kann Berechtigten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms erteilen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Erfordernis, die durch einen Arzt bestätigt werden muss.
- 15,00 Euro
- für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % kostenlos
- Vollständig ausgefüllter Antrag
Buchstaben M bis Schra - Frau Glagow
03334 214 1480
Buchstaben Schre bis Z - Frau Graupe
03334 214 1446