Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht

Die Straßenverkehrsbehörde kann Berechtigten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms erteilen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Erfordernis, die durch einen Arzt bestätigt werden muss.

  • 15,00 Euro
  • für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % kostenlos
  • Vollständig ausgefüllter Antrag

Buchstaben M bis Schra - Frau Glagow

03334 214 1480

Buchstaben Schre bis Z - Frau Graupe

03334 214 1446

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