Ausfuhrkennzeichen

Soll ein zulassungspflichtiges  Kraftfahrzeug mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, so ist ein befristetes Ausfuhrkennzeichen in der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

  • mindestens 34,60 Euro
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebscheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • (beide) Kennzeichentafel(n) (wenn Fahrzeug zugelassen ist)
  • Nachweis über eine Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
  • Nachweis über die bezahlten Steuern vom Hauptzollamt bzw. eine europäische Bankverbindung
  • originaler Kaufvertrag
  • originaler Hauptuntersuchungsbericht
  • das Fahrzeug muss der Behörde zur Prüfung der Fahrzeugidentnummer vorgestellt werden

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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