Aufstellen von Containern, Baugerüsten
Das Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen sowie Gehwege), die vom eigentlichen Nutzungszweck abweichen, bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.
Gebühren:
10,20 Euro bis 767,00 Euro
gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Antrag - siehe Formulare
- Lageskizze