Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe

Grundlage der Anzeigepflicht ist der § 12 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit der Gesundheitsberufs-Anzeigeverordnung.
Üben Sie einen anzeigepflichtigen Gesundheitsberuf aus oder möchten Angaben zu Ihrer Tätigkeit aktualisieren dann wenden Sie sich bitte an uns.

Gegenüber dem Gesundheitsamt sind insbesondere folgende Berufe anzeigepflichtig:

  • Heilpraktiker und Heilpraktikerin
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester sowie Kranken- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer und –helferin
  • Hebamme und Entbindungshelfer
  • Altenpfleger und Altenpflegerin, soweit krankenpflegerische Tätigkeiten ausgeübt werden
  • Physiotherapeut und Physiotherapeutin, Krankengymnast und Krankengymnastin
  • Masseur und Masseurin, Masseur und medizinischer Bademeister, Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Medizinisch- technischer Laboratoriumsassistent und Medizinisch – technische Laborartoriumsassistentin, Medizinisch- technischer Radiologieassistent und Medizinisch- technische Radiologieassistentin, Medizinisch- technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Diätassistent und Diätassistentin
  • Logopäde und Logopädin
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut und Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin
  • Orthoptist und Orthoptistin
  • Rettungsassistent und Rettungsassistentin
  • Desinfektor und Desinfektorin
  • Hygieneinspektor und –inspektorin, Gesundheitsinspektor und –inspektorin, Gesundheitsaufseher und –aufseherin

 Unter "Formulare" finden Sie die entsprechenden Anmeldeformulare.

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

 Frau Angela Scharney

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • Gesundheitsberufs-Anzeigeverordnung
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