Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe
Grundlage der Anzeigepflicht ist der § 12 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit der Gesundheitsberufs-Anzeigeverordnung.
Üben Sie einen anzeigepflichtigen Gesundheitsberuf aus oder möchten Angaben zu Ihrer Tätigkeit aktualisieren dann wenden Sie sich bitte an uns.
Gegenüber dem Gesundheitsamt sind insbesondere folgende Berufe anzeigepflichtig:
- Heilpraktiker und Heilpraktikerin
- Kranken- und Kinderkrankenschwester sowie Kranken- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer und –helferin
- Hebamme und Entbindungshelfer
- Altenpfleger und Altenpflegerin, soweit krankenpflegerische Tätigkeiten ausgeübt werden
- Physiotherapeut und Physiotherapeutin, Krankengymnast und Krankengymnastin
- Masseur und Masseurin, Masseur und medizinischer Bademeister, Masseurin und medizinische Bademeisterin
- Medizinisch- technischer Laboratoriumsassistent und Medizinisch – technische Laborartoriumsassistentin, Medizinisch- technischer Radiologieassistent und Medizinisch- technische Radiologieassistentin, Medizinisch- technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
- Diätassistent und Diätassistentin
- Logopäde und Logopädin
- Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut und Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin
- Orthoptist und Orthoptistin
- Rettungsassistent und Rettungsassistentin
- Desinfektor und Desinfektorin
- Hygieneinspektor und –inspektorin, Gesundheitsinspektor und –inspektorin, Gesundheitsaufseher und –aufseherin
Unter "Formulare" finden Sie die entsprechenden Anmeldeformulare.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Angela Scharney
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
- Gesundheitsberufs-Anzeigeverordnung