Antrag auf Abweichung (Bauordnungsrecht)

Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen und Grundstücke den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entsprechen.


Gem. § 67 BbgBO können Abweichungen von den Anforderungen zugelassen werden,  wenn

  1. dem Schutzziel der Anforderung entsprochen wird und
  2. die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Entsprechend Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO).

Gemäß Tarifstelle 1.9 der Anlage 1 der BbgBauGebO je Abweichung 100 € bis 5.000 €.

  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Baugebührenordnung (BauGebO)

Uwe Stegert

Bauordnungs- und Planungsamt

03334 214 1367

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