Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Zu diesen Stoffen gehören unter anderem Heizöl, Dieselkraftstoff, Benzin, Säuren, aber auch Jauche, Gülle und Silagesickersäfte.
Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, unterhalten, wesentlich verändern, betreiben oder stilllegen will, beispielsweise
- Heizöllageranlagen
- Chemikalienlager
- Tankstellen
- Frisch- und Altöllager
- Anlagen zum Sammeln von Jauche, Gülle sowie Silagesickersaft,
ist verpflichtet, dies einen Monat vorher bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Ihr Ansprechpartner:
Hr. Ratzel
03334 214-1529
wasserbehoerde@kvbarnim.de