Analoge Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster ist der vollständige und aktuelle Nachweis der Flurstücke und Gebäude (= Liegenschaften) und wird im Amtlichen LiegenschaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS) abgebildet.
In ALKIS werden beschreibende Informationen der Liegenschaften, z.B. Eigentümer, Lagebezeichnung, Nutzungsart, Fläche, Bodenwertzahlen, aber auch die geometrischen Informationen der Liegenschaften erfasst, fortgeführt und ausgegeben.
Das Liegenschaftszahlenwerk umfasst alle der Katasterbehörde Barnim vorliegenden Vermessungsunterlagen sowie historisches Kartenmaterial.
Hieraus kann z.B. eine mit Maßen beschriftete Flurkartenskizze angefertigt werden.
Berechtigte Personen und Behörden können Auszüge und Auskünfte aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters erhalten.
Standardauszüge aus dem Liegenschaftskataster in Papierform oder als PDF-Dokument:
Zu den Standardauszügen aus dem Liegenschaftskataster gehören der sogenannte:
- Grundstücksnachweis (= Beschreibende Informationen zum Flurstück),
- Flurstücks- und Eigentümernachweis (= Beschreibende Informationen zum Flurstück zzgl. Eigentümerangaben),
- Bestandsnachweis (= Beschreibende Informationen aller Flurstücke eines Grundbuchblattes zzgl. Eigentümerangaben)
sowie der
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Darstellung der Liegenschaften in einer maßstäblichen Karte).
Hinweis:
Angaben zum Eigentümer werden nur weitergegeben an den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht.
Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte => dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck.
Auszüge von Personen- und Bestandsdaten (beschreibende Informationen):
- Auszug als Grundstücksnachweis: je Auszug = 13,09 Euro
- Auszug als Flurstücks- und Eigentümernachweis je Auszug = 13,09 Euro
- Auszug als Bestandsnachweis: je Auszug = 26,18 Euro
Hinweis:
Analoge Auszüge mit Angaben zum Eigentümer werden nur ausgefertigt für den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes sowie an Personen ausgehändigt, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Auszüge als Liegenschaftskarte :
- auf Papier, bis DIN A3: 26,18 Euro
- auf Papier, ab DIN A2: 52,36 Euro
Auszüge aus dem Liegenschaftszahlenwerk:
- in Form einer angefertigten Skizze mit Bemaßung der Liegenschaften
... auf Grundlage der für die betroffenen Flurstücke vorliegenden Vermessungsunterlagen:
=> Abrechnung nach angefangener halben Arbeitsstunde = mind. 55,45 Euro
- Ausfertigung von Fortführungsrisse
= Unmaßstäbliche Skizze, die bei jeder Liegenschaftsvermessung angefertigt wird. Im Fortführungsriss werden die Tatbestände an Grund und Boden und die geometrische Form und Lage von Flurstücken dokumentiert
=> Abrechnung: je Seite (bis DIN A3) = 11,90 Euro
je Seite (bis DIN A2) = 23,80 Euro
- Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Antrag auf digitale Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster
- Antrag auf regelmäßge digitale Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster
-
Berechtigungsdarlegung Eigentümerauskunft
Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG) ist die Übermittlung personenbezogener Daten besonders geschützt. Der Bezug personenbezogener Daten berechtigt ausschließlich zur Verwendung zum angegebenen Zweck. Angaben zum Eigentümer werden daher nur weitergegeben an den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht.
Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck. Legen Sie das berechtigte Interesse ausführlich dar.
- Katasteramtliche Bescheinigung