Akteneinsicht (Bauordnungsamt)
Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann in Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder auch in abgeschlossene Verfahrensakten Einsicht genommen werden.
Der Antrag auf Akteneinsicht ist schriftlich (inkl. Unterschrift) einzureichen.
Anträge auf Akteneinsicht senden Sie per Post oder per e-mail an: bauordnungsamt@kvbarnim.de
Zuständigkeiten
Frau Dörnberg | Telefon 03334 214-1528 |
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Herr Nolting | Telefon 03334 214-1956 | Amt Joachimsthal, Amt Britz-Chorin-Oderberg, Gemeinde Schorfheide, Stadt Werneuchen |
Im Rahmen der Akteneinsicht können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand.
- Antrag auf Akteneinsicht (Formular)
- Grundstücksbezeichnung der beabsichtigten Akteneinsicht, einschl. Str., Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück
- Darlegung des berechtigten Interesses
- Eigentümernachweis bzw. Vollmacht zur Akteneinsicht der/s jeweiligen Grundstückseigentümer/in
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)