Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.
Unsere Leistungen
1. Erteilung/Verlängerung Aufenthaltstitel
Antragsformular Erteilung/Verlängerung Aufenthaltstitel - deutsch
Antragsformular Erteilung/Verlängerung Aufenthaltstitel - deutsch
- Terminabsprachen und Abfrage der weiteren erforderlichen Unterlagen unter:
eMail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
Telefon: 03334 214 1406 - In jedem Fall vorzulegen sind 2 biometrietaugliche Passbilder sowie eine aktuelle Meldebescheinigung (jeweils nicht älter als 3 Monate)
2. Ausstellung Reiseausweis
Antragsformular Ausstellung Reiseausweis - deutsch
Antragsformular Ausstellung Reiseausweis - englisch
- für jede antragstellende Person ist ein Antragsformular auszufüllen
3. Übertragung des Aufenthaltstitels
(z.B. aufgrund des Ablaufs der Kartennutzungsdauer, Verlust des Aufenthaltstitels) -> kein Antragsformular notwendig
- Terminabsprachen unter:
eMail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
Telefon: 03334 214 1406 - Aktueller Reisepass, ggf. alter Reisepass, 2 biometrietaugliche Passbilder sowie aktuelle Meldebescheinigung (jeweils nicht älter als 3 Monate)
Antragsformulare werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt!
4. Verpflichtungserklärung
- Terminabsprachen unter:
eMail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
Telefon: 03334 214 1406 - max. 90tägiger Besuchsaufenthalt: Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate bzw. Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate, Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, Reisepasskopie sowie Heimatadresse der eingeladenen Person,
- dauerhafter Aufenthalt: aufgrund einer komplexen Berechnung der Lebensunterhaltssicherung müssen notwendige Unterlagen im Einzelfall im Voraus bei der Ausländerbehörde erfragt werden
- Gebühr: 29,- Euro
5. Verlängerungen von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Fiktionsbescheinigung
- erfolgen stets an dem Dienstag, an dem die Befristung des Dokumentes abläuft, in der Zeit von 9:00-17:30 Uhr
Kontakt
03334 214 - 1406
03334 214 - 2406
Information: Counter der Ausländerbehörde 03334 214 - 1406
Sprechzeiten
- Montag: Termin nach Vereinbarung
- Dienstag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Mittwoch: Termin nach Vereinbarung
- Donnerstag: Termin nach Vereinbarung