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Paul Wunderlich Haus
Galerien im Landkreis Barnim
MIL fördert Abbiegeassistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...
Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des...
Überwachung des Düngemittel- und Klärschlammeinsatzes
Prüfung der Einhaltung des maximalen Nährstoffeinsatzes und den landwirtschaftlichen Flächen