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Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht
Die Straßenverkehrsbehörde kann Berechtigten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms erteilen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Erfordernis, die durch einen Arzt bestätigt werden muss.
Straßensperrungen
Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Haltverbote für Umzüge etc. Zur Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Seitenstreifen u.ä.), dazu zählen auch Umzüge, müssen Unternehmer, die die Arbeiten durchführen, einen Antrag...
Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar soll verkehrsauffällige Kraftfahrer(innen) dabei unterstützen, sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten zu erkennen und ihr Fahrverhalten zu ändern, sodass sie sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform verhalten. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar...