Fragen und Antworten
Zensus 2022:
Ab dem 15. Mai 2022 werden rund 400.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum befragt
Was ist der Zensus 2022?
Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Durch die Ergebnisse des Zensus lassen sich zentrale Fragen beantworten, zum Beispiel wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern somit wichtige Informationen und Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) durchgeführt und setzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet.
Wer wird beim Zensus 2022 befragt?
Im Rahmen des Zensus 2022 werden bundesweit ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 bei der Befragung der Haushalte etwa 10,2 Millionen Menschen befragt sowie bei der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum.
Für die Haushaltebefragung wurden zufällig Anschriften in allen Kommunen Deutschlands ausgewählt. In Brandenburg betrifft dies ca. 400 000 Menschen an rund 100 000 Anschriften. Alle Personen, die an den ausgewählten Anschriften leben, sind nach § 25 ZensG 2022 zur Teilnahme verpflichtet.
Auch Wohnheime (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. psychiatrische Heilanstalten) werden in die Zensus-Befragungen einbezogen. Dort erfolgt eine Vollerhebung; dies bedeutet, es werden Daten zu allen dort lebenden Personen erhoben. In Wohnheimen findet eine reguläre Befragung der dort Wohnenden durch Erhebungsbeauftragte statt. Für Gemeinschaftsunterkünfte ist die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend für die dort wohnenden Personen nach § 26 ZensG 2022 auskunftspflichtig.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
in Brandenburg etwa 650.000 Eigentümerinnen und -eigentümer sowie Verwalterinnen
und Verwalter von Wohnraum schriftlich. Auch für diese Befragung besteht
eine Auskunftspflicht nach § 24 ZensG 2022.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 zudem Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das zuständige Finanzamt übermitteln. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer (www.grundsteuerreform.de). Die Erklärungen sind von der im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig und können nicht zusammengelegt oder untereinander ausgetauscht werden.
Wie laufen die Zensus-Befragungen ab?
Die Erhebungsbeauftragten werfen ab dem Stichtag, dem 15.05.2022, an den für die Haushaltsstichprobe zufällig ausgewählten Anschriften ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informations-Flyer in die Briefkästen. Zum vereinbarten Zeitpunkt besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der örtlichen Erhebungsstelle ausweisen.
In einem kurzen persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten.
Darüber hinaus erhalten die ausgewählten Haushalte Online-Zugangsdaten. Für jedes Haushaltsmitglied gibt es einen eigenen Online-Fragebogen, der in 14 Sprachen angeboten wird. Das Ausfüllen des Online-Fragbogens dauert etwa 10 Minuten.
Alternativ wird der Fragebogen auf Nachfrage auch im Papierformat zugeschickt und kann schriftlich ausgefüllt werden.
Bei der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften stehen die Interviewerinnen bzw. Interviewer den Einrichtungsleitungen in einem persönlichen Gespräch für Rückfragen zum Zensus 2022 zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt hier ausschließlich per Online-Fragebogen.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Brief, mit der Aufforderung die Daten über einen Online-Fragebogen zu melden. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird beim ersten Anschreiben für die Online-Meldung geworben und kein Papierfragebogen mitgeschickt.
Wie werden die Daten geschützt?
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß § 16 Bundestatistikgesetz verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie z. B. Namen, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind.
Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Weiteres
Weitere Informationen finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort gibt es auch ein Informationsangebot in leichter Sprache, Gebärdensprache und neben Deutsch in 15 weiteren Sprachen. Informationen zum Zensus in Brandenburg finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/zensus22.
Wenn Sie Fragen zum Zensus 2022 haben, melden Sie sich gerne per E-Mail (EHST-BAR@zensus-bbb.de) oder telefonisch unter 03334 214 1816. Bitte geben Sie diese Kontaktdaten auch an Bürgerinnen und Bürger weiter, die sich mit Fragen zum Zensus 2022 an Sie wenden.