3. Dezember 2021
Die pandemische Lage spitzt sich auch im Barnim weiter zu. Besorgniserregend sind unter anderem die steigenden Infektionszahlen unter Kindern und Jugendlichen. Mit der aktuellen Eindämmungsverordnung hat das Land Brandenburg die Präsenzpflicht für Schulkinder bestimmter Jahrgangsstufen aufgehoben. Der Landkreis Barnim hat darüber hinaus entschieden, auch das Präsenzangebot an der Kreisvolkshochschule und der Musikschule Barnim einzuschränken.
„Die rasant steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen Belastungen für das Gesundheitssystem bereiten uns aktuell große Sorgen“, erklärt Landrat Daniel Kurth. „Hinzu kommt, dass wir in den vergangenen Wochen eine deutliche Zunahme der Infektionsgeschehen an Schulen verzeichnen. Die Eindämmungsverordnung fordert uns klar dazu auf, über die Vorgaben der Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn es die Lage erforderlich macht. Schweren Herzens haben wir uns deshalb entschieden, das Präsenzangebot in der Kreisvolkshochschule und der Musikschule Barnim einzuschränken. Hierfür bitte ich um Verständnis.“
Bis auf weiteres finden in der Kreisvolkshochschule Barnim nur noch ausgewählte Angebote in den Bereichen Arbeit & Beruf, Grundbildung, Prüfung & Abschlüsse sowie Deutsch als Fremdsprache & Integrationskurse statt. Wer an den Präsenzangeboten teilnehmen möchte, muss Nachweise entsprechend der 2G-Regel erbringen. Der Präsenzunterricht in den Programmbereichen Politik/Gesellschaft/Umwelt, Kultur & Gestalten, Gesundheit und Fremdsprachen ist zunächst bis zum 16.01.2022 ausgesetzt. Die Mitarbeitenden der Kreisvolkshochschule arbeiten gemeinsam mit den Kursleitenden aktuell daran, so viele Angebote wie möglich in den digitalen Raum zu transferieren.
Auch in der Musikschule Barnim findet der Unterricht bis auf weiteres online statt. Das betrifft den gesamten Gesangs- und Instrumentalunterricht, Tanz sowie Musiktheorie. Der Unterricht in den Ensemblefächern und Chören sowie in den Gruppen der Elementaren Grundausbildung entfällt. Für die Gruppen des Musikkarussells werden Nachhol-Termine angeboten, sobald diese wieder planbar sind. Der Unterricht der Musikalischen Früherziehung in den Kitas ist ebenfalls ausgesetzt. Einzig die Lehrkräfte, die in den Kooperationsprogrammen in Musikklassen unterrichten, sind weiterhin in den allgemeinbildenden Schulen tätig.
Proben zur Vorbereitung von Aufnahmeprüfungen oder der Wettbewerbsvorbereitung können unter vorheriger Absprache mit der Schulleitung in Präsenz stattfinden. Das gilt auch für Termine eines Erstkontaktes von neuen Schülern mit ihrer Lehrkraft. Dies alles unter Einhaltung der 3G Regelungen.
Robert Bachmann
Pressesprecher