Untere Jagd- und Fischereibehörde
Untere Jagdbehörde - Erdgeschoss Haus E Raum E106.0
Untere Fischereibehörde - Erdgeschoss Haus E Raum E.108.0
Öffnungszeiten der beiden Behörden
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag nach vorhergehender Terminabsprache
1. untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Jagdrecht.
Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen.
Der Jagdschein wird ausgestellt als:
- Jahresjagdschein
- Zweijahresjagdschein
- Dreijahresjagdschein
- Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage
- Falknerjagdschein
Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Antragsteller die Jägerprüfung bestanden hat und eine gültige Versicherung dafür abgeschlossen hat. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
2. untere Fischereibehörde
Die untere Fischereibehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Fischereirecht.
- Erwerb des Brandenburgischen Fischereischeins sowie der Fischereiabgabemarke
- Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Erwachsene können bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten (Preise siehe unter Gebühren).
Kontakt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Robert Krampitz (Untere Jagdbehörde)
Telefon: 03334 214 - 1424
Ronny Frank (Untere Jagdbehörde)
Telefon: 03334 214 - 1409
E-Mail: jagdbehoerde@kvbarnim.de
Kerstin Peschke (Untere Fischereibehörde)
Telefon: 03334 214 - 1523
e-Mail: fischereibehoerde@kvbarnim.de
Sprechzeiten
- Montag: Termin nach Vereinbarung
- Dienstag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Mittwoch: Termin nach Vereinbarung
- Donnerstag: Termin nach Vereinbarung