Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen

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Antragsbearbeitung pünktlich zum Beginn des Jagdjahres abgeschlossen

6. April 2022

Für große Teile der Jägerschaft steht alljährlich die Verlängerung ihres Jagdscheines an. Für einige Aufregung sorgte in diesem Jahr, dass die Verlängerung aufgrund fehlender Mittel zur Durchführung der im Bundesjagdgesetz geforderten vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung vorübergehend nicht möglich war. Pünktlich zum Beginn des neuen Jagdjahres meldet die Behörde nun den Abschluss der Bearbeitung.

Erst auf Initiative des Landrates in Zusammenarbeit mit seiner Unteren Jagdbehörde konnte die Möglichkeit der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne des Bundesjagdgesetzes für die Erteilung von Jagdscheinen im Landkreis Barnim geschaffen werden.

Am 24. Februar 2022 war eine zeitnahe Lösung absehbar geworden, sodass die Jägerinnen und Jäger dazu aufgerufen wurden, ihre Anträge bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Bereits am 1. März 2022 konnten daraufhin die ersten Verlängerungen vorgenommen und die Jagdscheine ausgegeben werden. Das Ziel der Unteren Jagdbehörde war es, trotz der über 300 zu erwartenden Anträge die Bearbeitung rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres am 31. März 2022 abzuschließen.

Dieses Ziel ist erreicht worden. Die Untere Jagdbehörde hat mit hohem Einsatz in Rekordzeit bis zum 31. März 2022 323 Jagdscheine erteilt bzw. verlängert. Bei lediglich 7 Anträgen konnte die Zuverlässigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen werden, was jedoch auf den kürzlich erfolgten Zuzug der Jägerin oder des Jägers in den Landkreis Barnim oder eine verspätete Antragstellung zurück zuführen ist.

Landrat Daniel Kurth: „Im Namen der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Barnim bedanke ich mich bei den Jägerinnen und Jägern für ihre Geduld, bei den Mitgliedern des Jagdbeirats, den Jagdverbänden für ihre fachliche Unterstützung und bei den zuständigen Ministerien für die zeitnahe Umsetzung und Schaffung einer Möglichkeit zur vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung und damit zur rechtmäßigen Jagdscheinerteilung.“

Die Problematik der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung wird jedoch weiterhin auf der Tagesordnung stehen, weil die jetzige Lösung nur bis zum 30. Juni 2022 Bestand hat. Der Landrat und die Untere Jagdbehörde werden sich daher weiterhin für die Schaffung einer langfristigen Lösung stark machen, da andernfalls eine rechtmäßige Jagdscheinerteilung ab dem 1. Juli 2022 erneut nicht möglich sein wird.

Robert Bachmann
Pressesprecher