Landkreis Barnim übernimmt Trägerschaft für Oberschule Klosterfelde

Foto: Landkreis Barnim/Bachmann Foto: Landkreis Barnim/Bachmann

Kreistag stimmt Übertragung der Schulträgerschaft zu - zeitnahe Erweiterung der Schulkapazitäten geplant

6. Dezember 2023 - gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinde Wandlitz und des Landkreises Barnim

Die Erweiterung der Schulkapazitäten im Landkreis Barnim hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Nachdem sich die Wandlitzer Gemeindevertretung in einer Sondersitzung am 5. Dezember 2023 mehrheitlich für die Übertragung der Schulträgerschaft für die Oberschule Klosterfelde auf den Landkreis Barnim ausgesprochen hat, hat auch der Kreistag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 einem entsprechenden Beschlussantrag zugestimmt. Dieser sieht zugleich den Ausbau der Bildungsstätte vor. Mithilfe eines vorübergehenden modularen Anbaus soll dieser bereits zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.

Landrat Daniel Kurth: "Der Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen ist vor allem im Süden des Landkreises immens. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir gemeinsam mit der Gemeinde Wandlitz nun sehr zügig Fortschritte bei den Vorbereitungen der geplanten Übernahme der Oberschule Klosterfelde machen. Ich bin optimistisch, dass wir in Klosterfelde, ähnlich wie im Fall der neuen Oberschule Eberswalde, nun sehr schnell bereits weitere Züge ans Netz bringen können und das bestehende System damit frühzeitig entlasten können."

Gemeinsam demonstrieren der Landkreis und die Gemeinde Wandlitz dabei, wie schnell und effektiv Verwaltungen - allen Unkenrufen zum Trotz - arbeiten können. Nachdem sich die Abgeordneten des Barnimer Kreistages in ihrer Sitzung am 27. September 2023 grundsätzlich für die Errichtung von Oberschulen und Gymnasien als Schulformen im Landkreis ausgesprochen hatten, war die von vielen Wandlitzer Eltern, Kommunalpolitikern und auch der Wandlitzer Verwaltung favorisierte neue Gesamtschule in der Gemeinde endgültig vom Tisch. "Das war für uns zunächst einmal ein enttäuschendes Ergebnis", so Bürgermeister Oliver Borchert. "Aber der Landrat und ich haben uns direkt am nächsten Tag zusammengesetzt, um zu besprechen, wie es jetzt weitergehen kann", so der Wandlitzer Rathauschef weiter. Denn klar ist: in welcher Schulform auch immer, in der Gemeinde Wandlitz werden dringend neue Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen benötigt. Neben dem Wandlitzer Gymnasium gibt es in der Gemeinde derzeit nur die dreizügige Oberschule in Klosterfelde. Viele Wandlitzer Schülerinnen und Schüler müssen nach der Grundschulzeit auf andere weiterführende Schulen in der Region ausweichen.

Die gemeinsame Lösung, die der Landkreis jetzt mit der Gemeinde Wandlitz gefunden hat und die bereits in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fixiert ist, sieht als ersten Schritt die Übertragung der Trägerschaft der Oberschule Klosterfelde zum 1. August 2024 auf den Landkreis Barnim vor. Mit dem Trägerwechsel verbunden ist die Erweiterung der Klosterfelder Oberschul-Schulkapazitäten auf bis zu fünf Züge zum neuen Schuljahr durch eine Containeranlage. Diese soll südlich des bestehenden Schulgebäudes in Richtung Bahn stehen und zehn Unterrichtsräume, ein Chemie-Fachkabinett, Lehrerzimmer, Sanitäranlagen und weitere notwendige Räume umfassen.

Die Containeranlage des Landkreises wird keine Dauerlösung sein. Vielmehr ist ein zentraler Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, dass sich der Landkreis Barnim verpflichtet, ein neues fünfzügiges Oberschulgebäude in der Gemeinde Wandlitz zu bauen. Standort dieser neuen Schule soll ein fünf Hektar großes kommunales Grundstück im Ortsteil Wandlitz im Bereich Annenhof sein, das in das Eigentum des Landkreises übergeht. Als Zeitrahmen für den Bau und die Inbetriebnahme der neuen Oberschule sieht die Vereinbarung ein Zeitfenster bis Ende Juli 2030 vor, spätestens jedoch vier Jahre nach der Erteilung von Baurecht.

Die zwischen Landkreis Barnim und Gemeinde Wandlitz ausgearbeitete öffentlich-rechtliche Vereinbarung enthält außerdem noch diverse Festlegungen und Regelungen, so zur Vermögensübertragung, zu Pflichten und Rechten des übertragenden und übernehmenden Trägers, Regelungen bzgl. des Personals, der Bewirtschaftung, der Doppelnutzung und Kostenteilung für gemeinsam genutzte Flächen, wie z.B. der Sporthalle u.a.m.

Grundsätzlich ist vereinbart, das Gebäude und alle Außenanlagen des Schulstandortes Klosterfelde im Eigentum der Gemeinde zu belassen. "Nach der Fertigstellung der neuen Oberschule am Annenhof soll die gesamte Schüler- und Lehrerschaft aus Klosterfelde dorthin umziehen", so Bürgermeister Oliver Borchert. Die freiwerdenden Räumlichkeiten am Schulstandort Klosterfelde werden dann allein für die Grundschule zur Verfügung stehen, denn auch die benötigt zusätzliche räumliche Kapazitäten.

Ebenfalls ein Punkt in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung: Wenn zum neuen Schuljahr 2024/2025 die Oberschulkapazitäten durch die geplante Containeranlage erweitert sind, erhält die Grundschule im Bestandsgebäude zwei zusätzliche bis dahin von der Oberschule genutzte Unterrichtsräume. "So kann auf den bereits vorgesehenen Grundschulanbau und zunächst auch auf den Umbau der Klosterfelder Schulaula verzichtet werden", freut sich Bürgermeister Oliver Borchert - nicht zuletzt mit Blick auf die angespannte Wandlitzer Haushaltslage.

Elisabeth Schulte-Kuhnt
Pressesprecherin
Gemeinde Wandlitz

Robert Bachmann
Pressesprecher
Landkreis Barnim