Nach dem Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Barnim und in Hausgeflügelbeständen im Nachbarlandkreis Märkisch Oderland hat der Landkreis Barnim eine
Tierseuchenallgemeinverfügung für alle Geflügelhalter im Landkreis erlassen.
Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung - Karte der Risikogebiete
In der Karte sind bestimmte Risikogebiete festgelegt, in denen alle Geflügelhalter ihr Hausgeflügel aufzustallen haben. Aufstallen heißt, dass Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden darf, die aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter ihre Haltungen und Standorte, sofern noch nicht geschehen, anzuzeigen. Geflügel darf nur noch an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind. Zudem darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss darüber hinaus für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Robert Bachmann
Pressesprecher