25. Februar 2022 - Presseinformation der BDG
Am 18. März werden die aktuellen Abfallgebührenbescheide zusammen mit den neuen Abfallgebührenmarken für das Jahr 2022 verschickt. Neu in diesem Jahr: Neben den bisher üblichen Marken für die Restabfall- und die Biotonne, erhält nun auch die blaue Papiertonne eine Abfallgebührenmarke. Für die Restabfalltonne ist die Marke orange vorgesehen, die Biotonne erhält eine grüne und die Papiertonne eine karmesinrote Kennzeichnung. Die neuen Marken müssen direkt nach dem Erhalt des Bescheides gut sichtbar auf den Deckel der Tonnen aufgeklebt werden. Eine kurze Reinigung empfiehlt sich hier, sodass die Marke dauerhaft gut klebt.
Sollten mehrere Papiertonnen im Einsatz sein, es wurde jedoch nur eine Marke zugesandt, können fehlende Marken mit einem formlosen Schreiben unter Angabe der Abgabe-ID kostenfrei bei der Kundenbetreuung der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH angefordert werden.
Die Marken von 2021 verlieren am 30. April 2022 ihre Gültigkeit.
Bei Behältern, die nicht mit den aktuellen Marken versehen sind, kann die BDG keine Leerungen mehr vornehmen.
Die Abfallgebührenmarken sind wie in jedem Jahr gegen widerrechtliche Vervielfältigung oder Fälschung gesichert. Bei Verlust, Diebstahl oder Unkenntlichkeit durch Witterungsver-hältnisse etc. wenden Sie sich umgehend an die Kundenbe-treuung der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH.
Die Kundenbetreuer*innen der BDG stehen gern für Fragen zur Verfügung: 03334 526 200 | kundenbetreuung@bdg-barnim.de