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Zuwendungen für Initiativen zu Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Beschreibung

Die „Richtlinie des Landkreises Barnim über die Gewährung von Zuwendungen für Initiativen zu Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ hat die Zielstellung, regionale und lokale Initiativen im Landkreis Barnim bei der Vorbereitung, Verwaltung und Nachbereitung von Projekten des Naturschutzes und der Land-schaftspflege zu unterstützen.


Der Landkreis Barnim unterstützt nach Maßgabe dieser Richtlinie im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel regionale und lokale Initiati-ven bei der Vorbereitung, Verwaltung und Nachbereitung von Projekten des Na-turschutzes und der Landschaftspflege.

Der Landkreis Barnim setzt seine Zuwendungen vorzugsweise in Kombination mit Eigenmitteln des Antragstellers / der Antragstellerin und weiteren Fördermit-teln ein.

Für das Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen werden neben dieser Richtlinie die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu er-lassenen Verwaltungsvorschriften analog angewendet.

Landkreis Barnim - Natur- und Denkmalschutzbehörde

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

denkmalschutz(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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