Beschreibung
Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Gebühren
- gebührenpflichtig gemäß gültiger Gebührenordnung des Landes Brandenburg
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Angaben zum Transportfahrzeug / Verkehrsmittel
- Angaben zum Transporteur
- Angaben zu transportierenden Tierarten
- Angaben zur Unterbringung der Tiere während des Transports
(Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen)
Rechtsgrundlage(n)
- BMEL – EU-Tierschutztransportverordnung
- Verordnung (EG) 1/2005
- Tierschutztransportverordnung