Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Zulassung von Handlungen in Naturschutzgebieten

Beschreibung

In Schutzgebieten bestehen meist besondere naturschutzrechtliche Verbote. Dazu zählen u. a.:

  • das Befahren oder Betreten von Flächen außerhalb von Wegen
  • das Befahren von Wald- und Feldwegen
  • Hunde ohne Leine laufen zu lassen
  • die Errichtung baulicher Anlagen
  • das Abschneiden oder Beschädigen von Pflanzen
  • Zelten und Feuer anmachen
  • motorbetriebene Boote zu benutzen usw.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die je nach Schutzgebiet unterschiedlich sind, können von diesen Verboten Befreiungen erteilt werden. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde.

Formulare

Der Antrag muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Begründung des Vorhabens

In der Regel sind die Unterlagen 8-fach einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

  • jeweilige Schutzverordnung
  • § 33 BNatSchG
  • § 67 BNatSchG

Landkreis Barnim - Natur- und Denkmalschutzbehörde

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

denkmalschutz(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden