Beschreibung
Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Verbringen von Heimtieren (z. B. Hund und Katze) zu anderen als Handelszwecken sind in der VO (EG) Nr. 576/2013 festgelegt. Diese Bedingungen gelten für das Verbringen dieser Tierarten in europäische Länder und aus Drittländern in den Bereich der Europäischen Union (EU). Für Reisen innerhalb der EU ist der EU- Heimtierausweis ausreichend.
Voraussetzungen sind eine Kennzeichnung des Heimtieres mittels Transponder und eine gültigen Tollwutimpfung.
Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer müssen vom Tierhalter bei der zuständigen Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
In den meisten Fällen ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig. Dazu ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit dem Veterinäramt empfehlenswert.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Gebühren
- Gebührenpflichtig gemäß gültiger Gebührenordnung des Landes Brandenburg
Benötigte Unterlagen
- EU-Heimtierausweis
Rechtsgrundlage(n)
- VO (EG) Nr. 576/2013