Beschreibung
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Sachkundenachweis
- Detaillierte Planungsunterlagen des Vorhabens
- Weiterführende Beschreibung des Vorhabens
Rechtsgrundlagen
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung
Gebühren
- gebührenpflichtig gemäß gültiger Gebührenordnung des Landes Brandenburg