Beschreibung
Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen. Die Ohrmarken für Schweine sind beim Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg zu bestellen.
Rechtsgrundlage(n)
- EU-Tiergesundheitsrechtsaktes (Verordnung (EU) 2016/429)
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung