Beschreibung
Für Rinderhalter besteht die Verpflichtung, alle im Betrieb befindlichen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen.
Im Betrieb geborene Kälber sind innerhalb von 7 Tagen zu kennzeichnen und der zentralen Datenbank (HIT) zu melden.
Verliert ein Rind eine oder beide Ohrmarken, sind unverzüglich Ersatzohrmarken zu bestellen und nach Erhalt unverzüglich einzuziehen. Bei Unlesbarkeit der Ohrmarke durch Verschmutzung o.Ä. sind ebenfalls Ersatzohrmarken zu bestellen.
Bestellungen von Rinderohrmarken richten Sie bitte an den LKV Brandenburg.
Kontakt
Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg eV
Straße zum Roten Luch 1
15377 Waldsieversdorf
Tel.: 033433 656- 0
Fax: 033433 656- 74
E-Mail: lkv(at)lkvbb.de
Rechtsgrundlage(n)
- EU-Tiergesundheitsrechtsaktes (Verordnung (EU) 2016/429)
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung