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Jugendgerichtshilfe

Beschreibung

  • begleitet, berät und unterstützt Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern oder Sorgeberechtigte vor, während und nach einem Strafverfahren,
  • unterstützt die betreffenden Jugendlichen oder Heranwachsenden bei der Erfüllung von Auflagen oder Weisungen der Gerichte, wie zum Beispiel Ableisten von Arbeitsstunden

Was ist Jugendgerichtshilfe?

  • gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes: § 52 SGB VIII, § 38 JGG
  • Mitwirkungspflicht der Jugendämter in Strafverfahren Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr betreffend
  • übernimmt eine eigene Rolle in Strafverfahren neben den Strafverfolgungsbehörden (pädagogischer Schwerpunkt)
  • Jugendgerichtshilfe versteht sich als Partner und Mittler zwischen dem straffällig gewordenen jungen Menschen,
    dessen Familien und der Justiz

Wann wird die Jugendgerichtshilfe tätig?

  • wenn sie durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfährt, dass gegen einen Jugendlichen (14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-21 Jahre) ermittelt wird
  • bei Ermittlungsverfahren gegen Kinder, hier unterbreitet sie den betroffenen Familien Unterstützungsangebote und leistet sozialpädagogische Beratung
    Was macht die Jugendgerichtshilfe?
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung der Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Eltern oder Sorgeberechtigten vor, während und nach einem Strafverfahren
  • Unterstützung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen, insbesondere über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie über die persönliche Situation des Jugendlichen / Heranwachsenden
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
  • Vermittlung und Überwachung der richterlich angeordneten Maßnahmen wie z. B. Zahlen einer Geldbuße, Teilnahme am Anti-Aggressions-Training, Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs, Betreuungsweisung, Ableistung von Sozialstunden
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Bewährungshilfe, Schulen

     

Ansprechpersonen

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

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