Beschreibung
- begleitet, berät und unterstützt Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern oder Sorgeberechtigte vor, während und nach einem Strafverfahren,
- unterstützt die betreffenden Jugendlichen oder Heranwachsenden bei der Erfüllung von Auflagen oder Weisungen der Gerichte, wie zum Beispiel Ableisten von Arbeitsstunden
Was ist Jugendgerichtshilfe?
- gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes: § 52 SGB VIII, § 38 JGG
- Mitwirkungspflicht der Jugendämter in Strafverfahren Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr betreffend
- übernimmt eine eigene Rolle in Strafverfahren neben den Strafverfolgungsbehörden (pädagogischer Schwerpunkt)
- Jugendgerichtshilfe versteht sich als Partner und Mittler zwischen dem straffällig gewordenen jungen Menschen,
dessen Familien und der Justiz
Wann wird die Jugendgerichtshilfe tätig?
- wenn sie durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfährt, dass gegen einen Jugendlichen (14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-21 Jahre) ermittelt wird
- bei Ermittlungsverfahren gegen Kinder, hier unterbreitet sie den betroffenen Familien Unterstützungsangebote und leistet sozialpädagogische Beratung
Was macht die Jugendgerichtshilfe? - Begleitung, Beratung und Unterstützung der Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Eltern oder Sorgeberechtigten vor, während und nach einem Strafverfahren
- Unterstützung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen, insbesondere über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie über die persönliche Situation des Jugendlichen / Heranwachsenden
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
- Vermittlung und Überwachung der richterlich angeordneten Maßnahmen wie z. B. Zahlen einer Geldbuße, Teilnahme am Anti-Aggressions-Training, Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs, Betreuungsweisung, Ableistung von Sozialstunden
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Bewährungshilfe, Schulen